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Image-Motiv „Leistungen“, Notariat Reetz in Köln. Gemälde „Agressive Passive“ von Nina Fandler, 2009.

Grundstücks-, Immobilienkauf & Finanzierung

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Menschen, schon allein von dem Hintergrund der finanziellen Bedeutung, alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für einen Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der wichtigste bedeutendste Gegenstand seines Vermögens.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars zwingend vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu erkennen. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, aber die Immobilie nicht zu Eigentum oder belastet erwirbt. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis tatsächlich erhalten zu haben. Der Notar bespricht als neutraler und unparteiischer Berater mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages, den er den Beteiligten vor einer Beurkundung zur Verfügung stellt.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt beispielhaft für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Im Immobilienkaufvertrag sollte geregelt sein:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Bestand von Miet- und Nutzungsverhältnissen,
  • Aufteilung der Erschließungskosten,
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf),
  • Finanzierung des Kaufpreises durch Sicherstellung auf dem Kaufobjekt

Bei Fragen zum Thema Grundstücks- und Immobilienkauf/-verkauf oder die Finanzierung steht Ihnen das Notariat Reetz gerne zur Verfügung.